Garantiebedingungen
HYPERTIX steht für Lackschutz, der hält, was er verspricht — allen voran unser Anti-Gelb-Versprechen. Diese Garantiebedingungen regeln die freiwillige Herstellergarantie (§ 443 BGB) für HYPERTIX PPF-Lackschutzfolien. Die Registrierung und die Garantie sind für Sie kostenlos.
§ 1 Garantiegeber
TipTopCarbon GmbH
Im Lindental 48
58135 Hagen, Deutschland
Telefon: +49 2331 9815210
E-Mail: jeromewitzki@gmail.com
HYPERTIX® ist eine eingetragene Marke der TipTopCarbon GmbH.
§ 2 Garantiegegenstand
Die Garantie gilt für folgende HYPERTIX PPF-Lackschutzfolien (Paint Protection Film), die auf einem Fahrzeug verklebt wurden:
- HyperPROtect TPU Lackschutzfolie Glanz
- HyperPROtect TPU Lackschutzfolie Schwarz Glanz
- HyperPROtect TPU Lackschutzfolie Matt
- HyperCarbon Carbon PPF Glanz
- HyperShield Windschutzscheiben PPF
§ 3 Garantiedauer
Die Garantie gilt für die Dauer von 5 Jahren ab dem Verklebedatum des Folienmaterials. Maßgeblich ist das bei der Registrierung angegebene Verklebedatum.
§ 4 Garantieumfang
Die Garantie umfasst definierte Materialmängel des Folienmaterials, die trotz fachgerechter Verklebung und ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Garantiedauer auftreten — insbesondere:
- Vergilbung des Folienmaterials (Gelbstich)
- Rissbildung im Material ohne äußere Einwirkung
- Delaminierung (Ablösen der Folienschichten voneinander)
- großflächiger Haftungsverlust ohne äußere Einwirkung
Im Garantiefall erhält der Garantienehmer kostenloses Ersatzmaterial in der Original-Abmessung des betroffenen Folienstücks. Die Garantieleistung ist auf den Materialersatz beschränkt.
§ 5 Garantievoraussetzungen
Die Garantie gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Registrierung: Das Fahrzeug wurde innerhalb von 30 Tagen nach der Verklebung unter hypertix-wrapping.com/garantie registriert.
- Fachgerechte Verklebung: Die Folie wurde fachgerecht und ordnungsgemäß nach den Verarbeitungshinweisen des Herstellers verklebt.
- Pflege: Die Folie wurde mindestens alle 6 Monate mit HYPERTIX Shine & Slide gepflegt. Der Nachweis erfolgt z. B. über Kaufbelege.
§ 6 Ausschlüsse
Nicht von der Garantie umfasst sind:
- Verklebungskosten, Montagekosten und Arbeitslohn jeder Art
- Schäden durch unsachgemäße Montage, Demontage oder Nutzung
- mechanische Beschädigungen (z. B. Steinschläge, Kratzer, Vandalismus)
- Schäden durch Unfälle oder äußere Gewalteinwirkung
- Schäden durch aggressive Chemikalien oder unsachgemäße Reinigung
- gewerbliche Sondernutzung des Fahrzeugs (z. B. Renneinsatz, Taxi-, Kurier- oder Mietwagenbetrieb)
- normale Gebrauchsspuren und optische Veränderungen, die keinen Materialmangel darstellen
§ 7 Abwicklung im Garantiefall
Der Garantiefall wird per E-Mail an jeromewitzki@gmail.com gemeldet — unter Angabe der Garantie-Nummer (HXG-…) und mit Fotos des beanstandeten Materialmangels. Der Garantiegeber prüft die Meldung und stellt bei berechtigtem Anspruch das Ersatzmaterial kostenfrei zur Verfügung. Auf Anforderung sind Pflegenachweise (z. B. Shine-&-Slide-Kaufbelege) vorzulegen.
§ 8 Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber Ihrem Verkäufer zu; deren Inanspruchnahme ist unentgeltlich.
§ 9 Räumlicher Geltungsbereich, anwendbares Recht
Die Garantie gilt für Fahrzeuge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juli 2026
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